Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen
Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch
nicht vorhanden sind. Näheres hierzu kann der Breitbandrichtlinie -BbR-
entnommen werden.
Die Gemeinde Windelsbach beabsichtigt, sich an diesem Förderverfahren zu beteiligen.
Nachstehend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren.
1. Bestandsaufnahme / Markterkundung
PDF-Dokumente zum Download:
2. Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung
Die Gemeinde Windelsbach veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:
3. Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR
Die Gemeinde Windelsbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte des Erschließungsgebietes mit dem Ergebnis der Markterkundung.
Windelsbach, den 17.04.2015
Wichtiger Hinweis:
Die Frist zur Angebotsabgabe wurde bis zum 03.09.2015, 12.00 Uhr verlängert.
Windelsbach, den 24.07.2015
4. Auswahlverfahren - Ergebnis
Auswahlentscheidung Breitbandausbau
Für den geplanten Breitbandausbau in Windelsbach haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zwei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beteiligt.
Von einem Unternehmen wurde form- und fristgerecht ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 19. November 2015 beabsichtigt die Gemeinde Windelsbach einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.
Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken).
Windelsbach, den 08.12.2015
5. Übergabe des Zuwendungsbescheids
Die Gemeinde Windelsbach hat am 29.02.2016 den Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten.
6. Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde Windelsbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BdR)
Kontakt:
Gemeinde Windelsbach
Rothenburger Str. 5
91635 Windelsbach
Telefon: 09867 - 443
Fax: 09867 - 687
E-mail: gemeinde@windelsbach.de
Fragen, Wünsche, Anregungen ?
Füllen Sie einfach dieses Kontaktformular aus, sie erreichen uns so schnell und bequem per
E-mail.